Gebühren für Gerichtsgutachter

Kilometergeld ab Firmenstandort je Km: € 0,60 exkl. MwSt.


Entschädigung für Zeitversäumnis (Reisezeit) per Stunde: € 60,00 exkl. MwSt.


Gebühr für Mühewaltung

Beratungen, Begehungen, Befundaufnahmen, Erstellung von Kurzgutachten, Erstellung von Gutachten per Stunde: € 150,00 exkl. MwSt.


Erhöhte Gebühr für Mühewaltung 1
Verhandlungen, Schlichtungen mit Rechtsanwälten oder Versicherungen per Stunde: € 190,00 exkl. MwSt.


Messmittel Pauschale je Auftrag: € 60,00 exkl. MwSt.


Urschrift Gutachten je Seite § 31 Z 3: € 2,40 exkl. MwSt.


Durchschrift je Seite: € 0,72 exkl. MwSt.


Kundenspezifische Schulungen bis 50 Personen je Tag : € 1500,00 exkl. MwSt.

Ein Gerichtsgutachter verrechnet im Allgemeinen nach dem Gebührenanspruchsgesetz 1975 in der ab 01.07.2019 geltende Fassung, Verordnung 134 für Gerichtssachverständige. Für die verschiedenen Leistungen sind in diesem Gesetz genaue Gebühren für den Gerichtssachverständigen fixiert.